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Art. 55 · der Anwohner und der Strassenbenützer notwendigen Vorkehren zu treffen. …

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 10 · Original-PDF

der Anwohner und der Strassenbenützer notwendigen Vorkehren zu treffen. Insbesondere ist das Verbrennen von Bauschutt und Bauabfällen auf den Baustellen untersagt. Der Gemeinderat kann mit der Baubewilligung weitere erforderliche Auflagen verfügen.

3Die Baubewilligung ist zu verweigern, wenn der bestimmungsgernässe Gebrauch einer Baute oder Anlage für die Nachbarschaft nach Lage und Ortsgebrauch übermässige Einwirkungen zur Folge hätte. Bauten und Anlagen sind so auszuführen, anzupassen und § 55 zu unterhalten, dass sie sowenig Lärm, Dünste, Gerüche, Erschütterungen und andere Emissionen erzeugen, wie dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Art. 55 28 \ \RkservefOI\Compony\RP\380 !!Jgau\01 OP\ßoureg!emeni\Bauregtemenl Genehmlgung;exemptar.doc

3Rechtskräftige Gestaltungspläne sind im Grundbuch anzumerken.

2Sofern es zur Beurteilung notwendig ist, kann der Gemeinderat weitere Unterlagen (Modell etc.) verlangen. Er kann zudem Fachleute für die Begutachtung beiziehen. Der Gestaltungsplan hat je nach Art, Lage und Grösse des Projektes zu enthalten:

a)den nachgeführten Katasterplan im Massstab 1 :500 mit Einmeter-Höhenkurven;

b)einen Plan mit den Mantel- und Höhenbegrenzungslinien sowie den generellen Grundriss der Bauten;

c)Angaben über die Erschliessung mit Fusswegen und Strassen sowie über die Abstellflächen für Motorfahrzeuge;

d)Angaben über die Versorgung und Entsorgung;

e)Angaben über die Gliederung und Gestaltung der Bauten sowie die Gestaltung der Umgebung der Frei- und Spielflächen und die Bepflanzung;

f)Angaben über die Geschossflächen, die anrechenbare Landfläche sowie die für das Projekt notwendige Ausnützungsziffer;

g)ein Reglement mit den Sonderbauvorschriften und ein Kurzbeschrieb, in denen die besonderen Vorteile gemäss Art. 50 nachgewiesen sowie die für die Abweichung von der Grundordnung notwendigen Ausnahmen aufgeführt werden. 29

2Er kann nach Anhören der Grundeigentümer durch Verfü-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.