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Art. 32 · Nebenbauten sind eingeschossige, unbewohnte Bauten

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 15 · Original-PDF

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.