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Art. 16 · Baureife

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 7 · Original-PDF

Grundsatz

2An den Fassaden und anderen Aussenflächen sind grelle Farben und Softfarben nicht zulässig.

3Die Farben von Parabolspiegeln/Parabolantennen sind dem Hintergrund anzupassen. Pro Gebäude darf nur ein Parabolspiegel/Parabolantenne angebracht werden.

4Zur Verhinderung einer störenden Baugestaltung kann der Gemeinderat im Baubewilligungsverfahren Bedingungen und Auflagen verfügen oder Projektänderungen verlangen. Technisch hinreichend ist eine Zufahrt, wenn sie verkehrssicher und so beschaffen ist, dass sie der zu erwartenden Beanspruchung durch Benützer und durch öffentliche Dienste gewachsen ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.