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Art. 15 · Beiträge und Gebühren an andere Erschliessungsanlagen

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 7 · Original-PDF

7 Baureife \\Rkserverü \ \Company\RP\380 tllgou\0 I OP\ßoureg!emeni\Boureg!emenl Genehmlgungsexemplar.doc

2Ein Grundstück ist baureif, wenn es für die betreffende Nutzung genügend zugänglich ist und die erforderlichen Wasser-, Energie- und Abwasserleitungen so nahe heranführen, dass ein Anschluss ohne erheblichen Aufwand möglich ist.

3Genügende Zugänglichkeif setzt eine rechtlich gesicherte und technisch hinreichende Zufahrt, ausnahmsweise einen blossen Zugang voraus. Bauten und Anlagen dürfen nur auf baureifen Grundstü-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.