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Art. 46 · Erfüllt der Gestaltungsplan die Voraussetzungen des Art. 44, sind folgende …
BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 19 · Original-PDF
Abweichungen von den Bauvorschriften zulässig:
a)Erhöhung der Ausnützungsziffer um höchstens 20 Prozent;
b)Erhöhung der Geschosszahl um ein Geschoss und der Gebäude- und Firsthöhe um Ausnahmen von den Bauvorschriften maximal 2.70 m, ausgenommen in den Zonen W1 und W2;
c)Erhöhung der Gebäudelänge um maximal 30 Prozent.
d)In den Kernzonen 1 und 2 Arth gelten für Abweichungen die Voraussetzungen gemäss Art. 31f. In Gestaltungsplänen ist keine weitere Erhöhung der Vollgeschosse zulässig. VI. Baubewilligungsverfahren und Baukontrolle
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.