Art. 45
BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 18 · Original-PDF
1Der Gestaltungsplan muss beinhalten:
a)den nachgeführten Katasterplan im Massstab 1:500 mit Einmeter-Höhenkurven;
b)einen Plan mit den Mantel- und Höhenbegrenzungslinien sowie Angaben über die Inhalt generellen Grundrisse der Bauten;
c)einen Plan über die Verkehrserschliessung mit Angaben über die Abstellflächen für Motorfahrzeuge;
d)Vorschriften über die Abstände;
e)Angaben über die Gliederung und Gestaltung der Bauten;
f)Angaben über die Versorgung und Entsorgung;
g)Angaben über die Gestaltung der Umgebung, der Frei- und Spielflächen sowie die Bepflanzung;
h)ein Reglement mit den Sonderbestimmungen, namentlich den anrechenbaren Geschossflächen.
2Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen gemäss Art. 48 Abs. 4 verlangen.
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