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Art. 36
BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 13 · Original-PDF
1Die Intensiverholungszone C (= Camping) bezweckt den Betrieb von öffentlichen Campingplätzen. Gestattet ist das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten sowie die Errichtung der betriebsnotwendigen infrastrukturellen Bauten und Anlagen. Dabei sind die Anliegen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen. Intensiverholungszonen
2Die Intensiverholungszone SCH (= Schiessanlage) ist für den Betrieb einer Schiessanlage (25-/50-m) bestimmt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.