Art. 19 · Abbildung 1
BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 5 · Original-PDF
1Die Strassenausfahrten sind übersichtlich zu gestalten. Die den Verkehrsverhältnissen angemessene Sicht darf weder durch Bauten, Mauern, Einfriedungen, andere Anlagen oder Pflanzen behindert werden. Strassenein- und -ausfahrten. Garagenvorplätze (Abb. 1)
2Ausfahrten dürfen 3 m vor dem Strassenrand ein Gefälle von höchstens 3% aufweisen.
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3Strasseneinfahrten sind beidseitig mit Einlenkern von 4 m Radius ab Fahrbahnrand anzulegen.
4Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von wenigstens 5.50 m Tiefe vorzusehen, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen. Art. 19 BauR Abbildung 1 anrechenbare Landfläche Gewässerabstand Fussweg Uferlinie bestehende Strasse Zufahrt interne Erschliessungsstrasse Trottoir proj. Trottoir proj. Verbreiterung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.