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Art. 20

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 6 · Original-PDF

1Gegenüber Strassen ist ein Mindestabstand ab Fassade zum Strassen- bzw. Trottoirrand von 4 m einzuhalten. Vorbehalten bleibt die kantonale Strassengesetzgebung oder allfällige Baulinien. Strassenabstände

2Über die Fassade vorspringende Gebäudeteile von maximal 1.50 m Ausladung sind im Abstandsbereich zulässig. E. Stellung und Dimension der Bauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.