← BZO Arth · Inhaltsverzeichnis
Art. 18
BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 5 · Original-PDF
1Ist die Erstellung der erforderlichen Anzahl Abstellplätze auf privatem Grundstück nicht möglich oder unzumutbar, so hat die Bauherrschaft eine Ersatzabgabe an die Gemeinde zu leisten, die für den Bau und Betrieb öffentlicher Parkierungsanlagen zu verwenden ist. Ersatzabgabe
2Die Ersatzabgabe je Abstellplatz beträgt Fr. 6'000.--. Sie ändert sich jedes Kalenderjahr nach dem Punktestand vom Oktober des Vorjahres des Luzerner Baukostenindexes. Als Basis gilt der 1. Oktober 1989 mit 113.4 Punkten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.