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Art. 48 · Baukontrolle
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 19 · Original-PDF
1Der Gemeinderat sorgt für die Einhaltung der Bauvorschriften. Er und die von ihm bezeichneten Organe sind berechtigt, in die Ausführungspläne Einsicht zu nehmen und die Baukontrollen durchzuführen. Hiefür sind ihm rechtzeitig anzuzeigen: a) die Erstellung der Kanalisationsleitungen vor dem Eindecken; b) die Erstellung des Schnurgerüstes; c) die Fertigstellung der Baute.
2Bauten dürfen erst bezogen werden, wenn der innere Ausbau vollendet, die Baute genügend trocken und ein gefahrloser und sauberer Zugang vorhanden ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.