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Art. 47 · Baugespann
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 19 · Original-PDF
Im Zeitpunkt der amtlichen Publikation des Bewilligungsgesuchs muss das Bauvorhaben durch ein genaues Baugespann ausgesteckt sein. Das Baugespann ist bis zum Abschluss des Baubewilligungsverfahrens stehen zu lassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.