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Art. 49 · Gebühren

BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 19 · Original-PDF

1Der Gemeinderat erhebt für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen, die Baukontrolle sowie den Entscheid über Einsprachen Gebühren. 2Er erlässt hiefür eine Gebührenordnung. VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.