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Art. 7.4 · Erholungszone EF

BZO Langnau am Albis · S. 14 · Original-PDF

7.4 Erholungszone EF In der Erholungszone EF sind Familiengartenhäuser, Kleintierställe sowie gemeinschaftliche Gebäude, die für den Betrieb der Familiengartenareale notwendig sind, zulässig.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.