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Art. 2.1.8 · Umgebungsgestaltung

BZO Langnau am Albis · S. 7 · Original-PDF

2.1.8 Umgebungsgestaltung Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen oder zu verbessern.

Für Fahrzeuge sind nach Möglichkeit Garagen oder Unterstände zu erstellen, die sich unauffällig einordnen. Offene Abstellplätze sollen in erster Linie den Besuchern dienen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.