← BZO Langnau am Albis · Inhaltsverzeichnis

Art. 2.1.9 · Abbrüche

BZO Langnau am Albis · S. 7 · Original-PDF

2.1.9 Abbrüche Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist bewilligungspflichtig. Die Abbruchbewilligung wird erteilt, wenn die Erstellung des Ersatzbaus gesichert ist oder sich der Abbruch nicht nachteilig auf das Ortsbild auswirkt.

2.1.10 Renovationen Die Gestaltungsvorschriften sind auch bei Renovationen und Unterhaltsarbeiten einzuhalten, und sind, sofern sie das äussere Erscheinungsbild wesentlich verändern, bewilligungspflichtig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.