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Art. 10.1 · Arealüberbauungen

BZO Langnau am Albis · S. 15 · Original-PDF

10.1 Arealüberbauungen Arealüberbauungen sind in allen, nachfolgend aufgeführten Zonen zulässig. Die Arealfläche muss die folgende Bauzonenfläche umfassen:

–W/1.5 min. 3'000 m2

–W/1.7 min. 3'700 m2

–W/2.0 min. 4'200 m2

–W/2.5 min. 4'800 m2

–W/3.0 min. 6'000 m2

–WG/3.0 min. 6'000 m2

Die Baumassenziffer erhöht sich gegenüber den Grundmassen um 1/10.

Für arealinterne Grenz- und Gebäudeabstände gelten die kantonalrechtlichen Vorschriften. Die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung gilt nicht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.