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Art. 10.2 · Aussichtsschutz
BZO Langnau am Albis · S. 15 · Original-PDF
10.2 Aussichtsschutz In dem im Aussichtsschutzplan der Langmooskuppe bezeichneten Sektor dürfen keine Gebäude, Gebäudeteile oder Bäume die angegebene Höhe überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.