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Art. 76

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 31 · Original-PDF

Im Baubewilligungsverfahren fUr Konsum- und Freizeitanlagen in den Wohn- und Gewerbezonen (WG3, WG4), in den Gewerbezonen (G2, G3) und in der Industriezone (I), welche Nutzftachen von mehr als 2'000 m2 oder mehr als 80 Motorfahrzeugabstellplatze vorsehen, ist mit dem Baugesuch ein Gutachten uber die verkehrlichen Auswirkungen einzureichen. Konsum- und Freizeitanlagen 2 Es ist insbesondere der Nachweis betreffend dem Durchschnittlichen Taglichen Verkehr (D1V) und dem Spitzenstundenverkehr zu erbringen. Der Gemeinderat kann in besonderen Fallen weitere Unterlagen und Auskunfte einverlangen, wenn dies fUr die Beurteilung des Baugesuchs notwendig erscheint. 3 Konsum- und Freizeitanlagen, welche an 100 Tagen pro Jahr mehr als 1 '500 Fahrten pro Tag erzeugen, sind nicht zulassig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.