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Art. 46 · In der Wohn- und Gewerbezone sind neben hochstens massig storenden GewerWohn- …
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 17 · Original-PDF
In der Wohn- und Gewerbezone sind neben hochstens massig storenden GewerWohn- und Gewerbezonen be- und Dienstleistungsbetrieben auch Wohnbauten gestattet. 2 Der Anteil fOr Wohnbauten darf die AusnOtzungsziffer in der WG2 von W2 und in der WG3 von W3 nicht Obersteigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.