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Art. 36 · Der Gebaudeabstand ist die kGrzeste Entfernung zwischen zwei Fassaden; er

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 13 · Original-PDF

Gebaudeabstand entspricht der Summe der beiden dazwischenliegenden Grenzabstande. 2 Bei mehreren Bauten auf demselben Grundstuck bemisst sich der Gebaudeabstand, wie wenn eine Grenze dazwischen lage. 3 Nebenbauten dOrfen unter sich und zu andern Gebauden den Gebiiudeabstand unterschreiten. 4 Steht bei Inkrafttreten dieses Baureglementes auf dem NachbargrundstOck bereits eine Hochbaute in geringerem Abstand zur Grenze, als dieses Baureglement vorschreibt, genOgt anstelle des Gebaudeabstandes die Einhaltung des Grenzabstandes.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.