Art. 34 · Mehrlangenzuschlag
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 13 · Original-PDF
In den Wohnzonen und in den Wohn- und Gewerbezonen erhiihen sich die Grenzabstande fur Gebaude, die Ober 20 m lang sind, auf den betreffenden Langsseiten um 1/4 der Mehrlange, jedoch hiichstens um 4 m. Die Zuschlage werden senkrecht zur Fassade gemessen. 2 Nebenbauten werden fUr den Mehrlangenzuschlag nicht gerechnet. 3 Bei versetzten, geschweiften oder schief zur Grenze stehenden Bauteilen kann ein Flachenausgleich erfolgen. Dabei darf der Mehrlangenzuschlag teilweise unterschritten werden, wenn die dem Gebaude senkrecht vorgelagerte GrundstOckflache der sich aus dem Mehrlangenzuschlag ergebenden Freiflache entspricht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.