← BZO Wangen (SZ) · Inhaltsverzeichnis

Art. 33 · Nebenbauten, unterirdische Bauten

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 12 · Original-PDF

Nebenbauten, unterirdische Bauten Nebenbauten sind eingeschossige, unbewohnte Bauten, wie Anbauten, Garagen, Kleinbauten usw., die nicht mehr als maximal 3.50 m Gebaudeh6he, maximal 4.50 m Firsth6he und maximal 60 m' Grundflache aufweisen. Sie haben mit Ausnahme der Zone W2 Nuolen einen Grenzabstand von mindestens 2.50 m einzuhalten. In der W2 NS muss der Grenzabstand fUr Nebenbauten mindestens 5 m betragen. 2 Unterirdische Bauten, die das gewachsene Terrain nicht oder urn nicht mehr als 1 m Uberragen, durfen bis 1 m an die Grenze heranreichen. 3 Ausser in der W2 NS kann die Baubewilligungsbeh6rde fUr Nebenbauten und unterirdische Bauten, bei schriftlicher Einwilligung des Nachbarn, das Bauen bis an die Grenze gestatten. In der W2 NS ist der Grenzbau gestattet, sofern der Gebaudeabstand zwischen Hauptbauten und Nebenbauten unter sich mindestens 10 m betragt, vorbehaltlich eines geringeren Baulinienabstandes. X:\RP\512 Wangen\03 Ortsplanung\13 aktueUes Exemplar, Verfahren\Unterlagen Genehmigung\Emeutes Einreichen Juli 2014\Baureglement.doc Seite 12 von 33

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.