Art. 28 · Anrechenbare Landflache
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 10 · Original-PDF
Die anrechenbare Landflache ist die von der Baueingabe erfasste zusammenhangende GrundstOcksflache, soweit sie inbezug auf die Ausnutzung nicht schon beansprucht ist und in der Bauzone liegt. 2 Nicht angerechnet werden: a) rechtskrattig ausgeschiedene Schutzzonen sowie offene Gewasser und Wald;
b)die fOr die Erschliessung notwendigen Fahrbahnflachen, soweit es sich nicht um eigentliche Hauszufahrten oder um Tiefgaragenrampen handelt; c) projektierte Verkehrsanlagen, fur deren Festlegung das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren eingeleitet oder durchgefOhrt worden ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.