← BZO Tuggen · Inhaltsverzeichnis

Art. 38 · Industriezone

BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 13 · Original-PDF

1) Die Industriezone ist für grössere oder störende industrielle Betriebe bestimmt.

2) Industriebauten sind gegenüber angrenzenden Zonen durch geeignete Gestaltungen oder Anpflanzungen abzuschirmen.

3) Wohnbauten in Industriezonen sind nur für betriebsnotwendig an den Standort gebundenes Personal zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.