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Art. 38a · Sonderindustriezone Girendorf

BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 13 · Original-PDF

In der Sonderindustriezone Girendorf (SIG) sind nur betriebsnotwendige Produktions-, Misch- und Sortieranlagen, Werkstätten für den Maschinen- und Fuhrpark, Infrastrukturbauten und Büroräume zur Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, Wiederaufbereitung (Recycling), Lagerung und den Vertrieb von Baumaterialien und deren Bestandteilen im Zusammenhang mit Kiesgewinnung oder - verarbeitung gestattet.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.