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Art. 37 · Gewerbezonen
BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 13 · Original-PDF
1) Die Gewerbezone ist für Gewerbe- und mässig störende Industriebetriebe bestimmt.
2) Gewerbebauten sind gegenüber angrenzenden Zonen durch geeignete Gestaltungen oder Anpflanzungen abzuschirmen.
3) Betriebsbedingte Wohnungen sind gestattet. Der Ausbau von bestehenden Wohnungen ist zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.