Art. 26 · Überbauungs- und Freiflächenziffer
BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 9 · Original-PDF
(siehe Abb. 1) a) Die Überbauungsziffer (UeZ) beschreibt das Verhältnis zw. der anrechenbaren Bruttofläche des Gebäudegrundrisses und der anrechenbaren Landfläche:
UeZ = anrechenbare Bruttogebäudegrundrissfläche
anrechenbare Landfläche
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b)1) Als anrechenbare Bruttogebäudegrundrissfläche gilt die Grundrissfläche
der Hauptbauten einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte. 2) Nicht angerechnet werden: a) Nebenbauten gemäss § 61 PBG; b) Offene ein- und vorspringende Balkone sowie offene Laubengänge; c) Wintergärten unter 20 m2.
c)1) Die anrechenbare Landfläche ist die von der Baueingabe erfasste zusam-
menhängende Fläche, soweit sie in bezug auf die Nutzung (im Sinne der
Überbauung) noch nicht beansprucht ist und in der Bauzone liegt. 2) Nicht angerechnet werden: a) rechtskräftig ausgeschiedene Schutzzonen sowie offene Gewässer und Wald; b) für die Erschliessung nötige Fahrbahnflächen, soweit es sich nicht um eigentliche Hauszufahrten handelt;
c)projektierte Verkehrsanlagen, für deren Festlegung das gesetzlich vorgesehene Verfahren eingeleitet oder durchgeführt ist.
d) Nutzungsübertragung 1) Grundeigentümer von angrenzenden Grundstücken derselben Zone können durch Dienstbarkeitsvertrag die noch nicht beanspruchte Nutzung eines Grundstückes auf die Bauparzelle übertragen. 2) Der Dienstbarkeitsvertrag ist vor Baubeginn zur Eintragung im Grundbuch anzumelden. Die Dienstbarkeit kann nur mit Zustimmung des Gemeinderates gelöscht werden.
e)1) Die Freiflächenziffer beschreibt das Verhältnis zwischen der anrechenbaren
Freifläche und der anrechenbaren Landfläche: FZ = anrechenbare Freifläche
anrechenbare Landfläche
2) Die Freifläche ist die von Bauten, Nebenbauten und ständigen Materialablagerungen oder Deponien freie Fläche inkl. Zufahrtsflächen. Von der Freifläche ist mind. 1⁄10 der anrechenbaren Landfläche als Grünfläche zu gestalten.
3) Die anrechenbare Landfläche bestimmt sich analog zur Überbauungsziffer.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.