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Art. 5 · e) Gestaltungspland) Gestaltungsplan

BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 3 · Original-PDF

e)Gestaltungsplan-

d)Gestaltungsplan

f)GestaltungsplanGrundeigentümer pflicht, Richtlinien 1. Erschliessung pflicht, Antrag 1. Gestaltung, Einordnung Gemeinderat 2. Geltungsbereich des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, SRSZ 400.100) vom 14. Mai 1987, 1. Zweck Die Gemeindeversammlung von Reichenburg erlässt, gestützt auf 5 15 1 Das Baureglement und die Planungsmittel gelten für das ganze 2 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des übrigen kommu- 0) die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landa) eine haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes und schützenswerter Gebiete, der Gemeinde Reichenburg Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel bezwécken: d) die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen. b) eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde, nalen, kantonalen und eidgenössischen Rechts. |. Zweck und Geltungsbereich Gebiet der Gemeinde Reichenburg. Baureglement folgendes Baureglement: schaftsbildes,

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.