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Art. 6 · 7. Abstellflächen

BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 4 · Original-PDF

1. Emissionen, lmmissionen Luft 1 Den einzelnen Nutzungszonen werden in den Zonen— 1 Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohnungen ist pro Wohnung im Dach- oder Kellergeschoss ein genügend grosser Einstellräume für Kindenrvagen, Spielgeräte sowie im Rahmen seiner Kompetenzen die Lärmschutz-Verordnung vorschriften zugeordnet. Im übrigen vollzieht der Gemeinderat 2 Es werden unterschieden: nicht störende, mässig störende und 3 Als nicht störend gelten Betriebe, die ihrer Funktion nach in Wohnquartiere passen und keine erheblich grösseren bleiben, auf die üblichen Arbeitszeiten während des Tages genügend grosse, wettergeschützte Abstellflächen oder Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung und des kantonalen 4 Als mässig störend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im beschränkt sind und nur vorübergehend auftreten. Betriebe mit 5 Der Gemeinderat vollzieht im Rahmen seiner Kompetenzen die vorschriften Empfindlichkeitsstufen gemäss den Lärrnschutz- 2 Zudem sind in der Nähe des Haus- oder Nebeneinganges Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen. Rahmen herkömmlicher Handwerks- und Gewerbebetriebe weitergehenden Auswirkungen gelten als stark störend. und das kantonale Ausführungsrecht. D. Emissionen und Immissionen Kehrichtbehälter zu erstellen. stark störende Betriebe. Abstellraum vorzusehen. Ausführungsrechts.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.