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Art. 9 · Baugeschosszahl (BGZ)
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 5 · Original-PDF
1 Die Geschosszahl einer Zone gibt an, wieviele Vollgeschosse mit durchschnittlich nicht mehr als 3 m, in den Gewerbe- und Industriezonen mit nicht mehr als 4 m, lichter Höhe zulässig sind. 2 Dach- und Attikageschosse gelten als Vollgeschosse, wenn deren Innengrundfläche mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m mehr als 60% des darunterliegenden Vollgeschosses beträgt. 3 Untergeschosse gelten als Vollgeschosse, wenn sie zu mehr als 80% der Aussenfläche aus dem gewachsenen Terrain ragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.