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Art. 10 · Anteilziffern (WAZ, GAZ)
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 5 · Original-PDF
Die Anteilziffer einer Zone gibt an, wieviele Vollgeschossanteile mindestens Wohn- (WAZ) oder gewerblicher Nutzung (GAZ) vorbehalten sind. Soweit nichts anderes bestimmt ist, kann die vorgeschriebene Nutzung auf die Geschosse verteilt werden; in lärmvorbelasteten Gebieten ist die gewerbliche Nutzung verkehrsseitig vorzusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.