← BZO Lachen · Inhaltsverzeichnis
Art. 44 · Förderung sparsamer Energienutzung
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 14 · Original-PDF
1 Gebühren-, Ersatz- und Anschlussabgaben können bei Mehraufwendungen für energiesparende Hausanlagen oder Nutzung erneuerbarer Energieträger herabgesetzt werden. 2 Die Abgaben- und Gebührenordnung regelt das Nähere; der Gemeinderat ist ermächtigt, die in den Werkreglementen festgesetzten Tarife zu Energiesparzwecken abzuändern.
13
VI. Bewilligungswesen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.