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Art. 44 · Förderung sparsamer Energienutzung

BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 14 · Original-PDF

1 Gebühren-, Ersatz- und Anschlussabgaben können bei Mehraufwendungen für energiesparende Hausanlagen oder Nutzung erneuerbarer Energieträger herabgesetzt werden. 2 Die Abgaben- und Gebührenordnung regelt das Nähere; der Gemeinderat ist ermächtigt, die in den Werkreglementen festgesetzten Tarife zu Energiesparzwecken abzuändern.

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VI. Bewilligungswesen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.