← BZO Innerthal · Inhaltsverzeichnis

Art. 39 · Erschliessungsplanung

BZO Baureglement Gemeinde Innerthal · S. 12 · Original-PDF

1Die Basiserschliessung umfasst die übergeordneten Strassen, Wege, Anlagen und Einrichtungen. Die Basiserschliessung wird vom Bezirk March, der Kraftwerk Wägital AG resp. durch das betreffende Versorgungswerk durchgeführt und fiErschliessungsplanung nanziert. Die Basiserschliessung umfasst die Seestrasse.

2Die Groberschliessung besteht in der Ausstattung des Baugebietes mit den Hauptsträngen der Strassen-, Wasser-, Energie- und Abwasseranlagen. Die Groberschliessung wird durch die Gemeinde resp. das betreffende Versorgungswerk durchgeführt und in der Regel mit Kostenbeteiligung von Privaten nach den massgebenden Erlassen finanziert. Der Gemeindebeitrag beläuft sich auf den Minimalsatz von 10% (§4 Abs. 2 Gesetz über die Grundeigentümerbeiträge an Verkehrsanlagen (SRSZ 400.220). Die Kirchenstrasse ab Seestrasse bis zum Gebiet Dunkelboden ist im Sinne des § 4 Abs. 2 Gesetz über die Grundeigentümerbeiträge an Verkehrsanlagen (SRSZ 400.220) als Groberschliessungsstrasse zu betrachten.

3Die Feinerschliessung verbindet die einzelnen Grundstücke mit der Groberschliessung. Die Feinerschliessung obliegt den Grundeigentümern, soweit sie nicht nach den einschlägigen Gemeindereglementen resp. Reglementen der Versorgungswerke durch diese besorgt werden. Die übrigen Gemeindestrassen sind als Feinerschliessung zu betrachten. 13 IX. Baubewilligungsverfahren

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.