Art. 38 · Bewilligungspflicht
BZO Baureglement Gemeinde Innerthal · S. 12 · Original-PDF
1Eingriffe in die Schutzgegenstände (Natur- und Landschaftsschutzzonen sowie Bewilligungsgeschützte Bauten und Einzelobjekte) bedürfen einer Bewilligung des Gemeindepflicht rates.
2Diese kann erteilt werden, wenn der Eingriff für den Erhalt der Schutzgegenstände notwendig ist oder durch den Eingriff der Schutzzweck nicht gefährdet wird oder ein überwiegendes Interesse nachgewiesen wird. VIII. Erschliessungsplanung Art. 38 Bewilligungspflicht Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Landwirtschaftszone, Verkehrsfläche, Übriges Gemeindegebiet Voraussetzungen, Abweichung der Grundordnung, Anmerkung im Grundbuch 10 VI. Weitere Bestimmungen Flächen mit Mehrwertabgabepflicht 17 12 12 13 13 13 14 14 14 14 VIII. Ersch I iessu ngsplanu ng
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.