Art. 6 · 3. Dachgestaitung
BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 4 · Original-PDF
1Dachaufbauten durfen insgesamt nicht breiter als ein Drittel der 3. Dachgestaitung betreffenden Fassadenlange sein. Zusatzlich erlaubt sind Kamine, Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie und kleinere technische Aufbauten.
2Reklamen aller Art, Firmenschilder, Leuchtschriften, Antennen und 4- Rekiamen, Antennen ahnliche technische Anlagen sind nur soweit gestattet, als sie durch Grosse, Form, Farbe, Aufmachung und Platzierung die bauliche Umgebung, das Strassen-, Orts-, und Landschaftsbild nicht beeintrachtigen. C. Umgebungsgestaltung, Konstruktions- und Hygienevorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.