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Art. 7 · C. Umgebungsgestaltung, Konstruktions- und Hygienevorschriften

BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 4 · Original-PDF

Die Umgebung von Bauten und Anlagen, insbesondere in Wohnzo- geg^t®k“ngs' nen, sollen genugend Grunbereiche, einheimische Baume, Straucher und Hecken enthalten. Auf die vorhandenen Baume und Hecken ist bei Uberbauungen besonders Rucksicht zu nehmen. Art. 7 1. Umgebungsgestaltung 2. Raumgrosse, Wohn- und Schlafraume 3. Besonnung, Beluftung, Fenster 4. Isolation, Schall 5. Erholungsflachen, Kinderspielplatze 6. Abstellflachen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.