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Art. 125 · e) Beschwerde

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 47 · Original-PDF

Gegen Baubewilligungsverfugungen und Einspracheentscheide kann nach den Vorschriften der Verordnung Ober die Verwaltungsrechtspflege Beschwerde erhoben werden. Das zulassige Rechtsmittel is! den Parteien anzuzeigen. 4. Vorentscheide

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.