Art. 124 · d) Entscheide
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 46 · Original-PDF
1Der Bezirksrat und die Baukommission sorgen fUr eine befi:irderliche Behandlung der Baugesuche. X:\RP\390 KOssnacht am Rigi\02 OP\Aahus\050126·Bauregtement_VorprUfung2.doc 47 21n der Regel hat er das Baugesuch und die Einsprachen inner! zwei Monaten nach Einreichung der genugenden Unterlagen und dem Eingang der Bewilligung anderer lnstanzen zu beurteilen. Is! dies nicht miiglich, so ist dem Baugesuchsteller, unter Angabe der Grunde, Mitteilung zu machen. 30ber Baugesuch und allfallige iiffentlichrechtliche Einsprachen is! gleichzeitig Beschluss zu fassen. Die Baubewilligung und der Einspracheentscheid sind allen Parteien mitzuteilen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.