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Art. 8 · Baureife

BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 6 · Original-PDF

Bauten dürfen nur auf baureifen Grundstücken erstellt werden. Die Baureife ist gegeben, wenn das Grundstück in nachstehender Weise genügend erschlossen ist: a) eine hinreichende Zufahrt vorhanden und in der Regel bei Baubeginn die Strasse mit der Tragschicht erstellt ist; b) die nötigen Anlagen für eine ausreichende Versorgung und Entsorgung bestehen oder mit der Baute ausgeführt werden (Trink- und Brauchwasser, Energie, genügender Löschschutz, einwandfreie Abwasser- und Kehrichtbeseitigung).

2Soweit die Benützung privater Erschliessungsanlagen erforderlich ist, muss sich der Bauherr mit dem Baugesuch über die erforderlichen Benützungsrechte ausweisen.

Erschliessung

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.