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Art. 7 · Planungszone

BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 5 · Original-PDF

zum Erlass oder während der Änderung von Nutzungsplänen kann der Gemeinderat für genau bezeichnete Gebiete Planungszonen festlegen. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung erschweren könnte. Der Gemeinderat kann genauere Nutzungsvorschriften erlassen.

2Kommunale Planungszonen dürfen für längstens drei Jahre bestimmt werden. Die Geltungsdauer kann in begründeten Fällen um höchstens zwei Jahre verlängert werden.

3Die Planungszonen werden mit der öffentlichen Auflage für jedermann verbindlich. Das weitere Vorgehen richtet sich nach kantonalem Recht.

4Während der Auflagefrist von 30 Tagen kann, wer durch die Planungszone in seinen Interessen berührt ist, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Gegen den Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 6 Einspracheentscheid sind die Rechtsmittel gemäss Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (VRP, SRSZ 234.110) zulässig. III. BAUREIFE, ERSCHLIESSUNG

Baureife

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.