← BZO Freienbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 62 · Gebühren
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 29 · Original-PDF
Für die Behandlung der Baugesuche, der Vorentscheide und der Durchführung der Bauaufsicht sind Gebühren zu entrichten. Deren Höhe wird durch eine Gebührenordnung festgelegt, die der Gemeinderat erlässt.
Strafbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.