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Art. 36 · Wohn- und Gewerbezonen

BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 19 · Original-PDF

Die Wohn- und Gewerbezone ist eine gemischte Zone, in der neben Wohnbauten höchstens mässig störende Betriebe gestattet sind.

2Es gelten folgende Überbauungsmasse:

Wohn- & Gewerbezone

WG4 WG3

- Zahl der Vollgeschosse höchstens 4 3

- Grenzabstand mindestens gem. Art. 25 Ziff. 3 BR

- Gebäudelänge höchstens 40 m 40 m

- Gebäudehöhe höchstens 13 m 10 m

- Firsthöhe höchstens 17 m 14 m

- Ausnützungsziffer (Basisnutzung) 0.65 0.60 Die Ausnützungsziffer kann um 15 % erhöht werden, wenn a) ein Anteil von mindestens 25 % der Basisnutzung gewerblich genutzt wird oder b) ein Anteil von mindestens 15 % der Basisnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung steht.

Wohnzonen W2, W3 und W4

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.