Art. 34 · Kernzone
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 18 · Original-PDF
Die Kernzone bezweckt die Erhaltung des historischen Dorfkernes, die Erhaltung wichtiger Bauten und die gute gestalterische Einordnung von Neubauten und baulichen Veränderungen ins Orts- und Strassenbild.
2Gestattet sind Wohnungen sowie zentrumsbildende Nutzungen wie Geschäfts- und Gewerbebetriebe, Gaststätten, Dienstleistungsbetriebe und öffentliche Bauten usw. Es sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
3Es gelten folgende maximale Grundmasse: - Gebäudehöhe 10.50 m - Firsthöhe
15.00 m
4Der Grenzabstand richtet sich bei Neubauten nach den Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes.
5Für Hauptgebäude sind nur Schrägdächer mit einer Neigung von mind. 35° a. T. zulässig. Die Dächer sind mit Ziegeln zu decken.
6Bauten sind so zu gestalten, dass sie sich harmonisch ins Ortsbild einordnen, insbesondere bezüglich Massstäblichkeit, Fassadengestaltung, Materialwahl und Farbgebung. Grössere Bauvolumen sind zu gliedern.
7Der Umgebungsgestaltung (Fussgängerbereiche, Plätze, Bepflanzung) wird bei der Beurteilung der Bauprojekte besondere Bedeutung beigemessen.
8Bei einer besseren gestalterischen Lösung und nachbarlichem Einverständnis kann der Gemeinderat die Unterschreitung der kantonalen Grenz- und Gebäudeabstände bewilligen.
Zentrumszone Z
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