Art. 19 · Motorfahrzeugabstellplätze und interne Verkehrsflächen
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 9 · Original-PDF
Bei neuen Bauten und Anlagen sind in angemessener Nähe genügend Abstellflächen für Motorfahrzeuge auf privatem Grund zu schaffen und dauernd zu diesem Zweck zu erhalten. Bei Umbauten, Erweiterungen oder Zweckänderungen bestehender Bauten und Anlagen besteht die Pflicht zur Schaffung von Abstellflächen im Umfang des durch die baulichen Vorkehren geschaffenen Mehrbedarfs.
2Es sind zu erstellen: a) bei Wohnbauten 1 ½ Abstell- oder Garagenplatz pro Wohnung bzw. pro 100 m2 Bruttogeschossfläche. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 10 b) bei Geschäftsbauten 1 Abstell- oder Garagenplatz pro 50 m2 Bruttogeschossfläche, mindestens aber 1 Abstellplatz pro 4 Sitzplätze in Cafés und Restaurants. c) bei speziellen Nutzungen und besonderen Standorten legt der Gemeinderat die Anforderungen aufgrund anerkannter Richtlinien fest. Er kann die Unterschreitung der geforderten Anzahl Abstellplätze im Rahmen der Luftreinhalteverordnung (LRV, SR 814.318.142.1) bewilligen.
3Garagenvorplätze und Zufahrten dürfen nur in die Berechnung der Abstellplätze einbezogen werden, wenn deren Belegung mit parkierten Fahrzeugen die Zufahrt zu den übrigen Parkplätzen bzw. Garagen nicht behindert.
4Ist die Errichtung von Abstellplätzen auf privatem Grund nicht möglich oder nicht zumutbar, so kann der Gemeinderat Ausnahmebewilligungen erteilen unter der Bedingung, dass diese von der Leistung einer angemessenen, zweckgebundenen Ablösungssumme zugunsten öffentlicher Abstellplätze abhängig werden. Die Ablösungssumme wird wie folgt berechnet: 𝐿𝑎𝑛𝑑𝑘𝑜𝑠𝑡𝑒𝑛+ 𝐵𝑎𝑢𝑘𝑜𝑠𝑡𝑒𝑛 4 Als Flächenbedarf für einen Parkplatz inkl. Erschliessung werden 25 m2 angenommen.
5Bei Industrie- und Gewerbebauten ist eine dem Betrieb angepasste interne Verkehrsabwicklung auszuweisen.
Ausfahrten
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.