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Art. 5 · Richtpläne Verfahren

BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 7 · Original-PDF

1Richtplanentwürfe liegen während 30 Tagen öffentlich auf.

2Während der Auflagefrist kann sich jedermann dazu schriftlich äussern. Der Gemeinderat beantwortet solche Eingaben schriftlich oder mündlich.

3Der Gemeinderat beschliesst über den Richtplan.

4Der Gemeinderat passt die Richtpläne bei geänderten Verhältnissen oder neuen Aufgaben der Gemeinde an.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.