Art. 44 · Wohnzonen W3, W2 und E2
BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 20 · Original-PDF
1Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Es sind nur nichtstörende Betriebe zugelassen.
2Die Wohnzonen W3 und W2 sind für Mehrfamilienhäuser, die Zone E2 ist für Ein- und Zweifamilienhäuser und gleichartige Wohnbauten (Doppeleinfamilienhäuser und dgl.) bestimmt. In den Wohnzonen sind innerhalb der Gebäudelänge auch Reiheneinfamilienhäuser zulässig.
3Es gelten folgende Überbauungsmasse in offener Bauweise: Seite 20 W3 W2 E2 Zahl der Vollgeschosse höchstens 3 2 2 Grosser Grenzabstand mindestens 2 x PBG-Abstand Kleiner Grenzabstand mindestens gemäss PBG (§ 60) Gebäudelänge höchstens 40 m 30 m 24 m Gebäudehöhe höchstens 10 m 8 m 7 m Firsthöhe höchstens 14 m 11 m 10 m Ausnützungsziffer höchstens 0,60 0,45 0,35
4Art. 43 Absatz 4 gilt sinngemäss.
| WG3 | WG2 | ||
|---|---|---|---|
| Zahl der Vollgeschosse | höchstens | 3 | 2 |
| Grenzabstände allseitig | mindestens | gemäss PGB (§ 60) | |
| Gebäudelänge | höchstens | 50 m | 40 m |
| Gebäudehöhe | höchstens | 10 m | 7m |
| Firsthöhe | höchstens | 14 m | 12 m |
| Ausnützungsziffer für gemischte Wohn- und Gewerbebauten sowie reine Gewerbebauten zusammen | höchstens | 0,80 | 0,60 |
| Ausnützungszifferanteil für Wohn- nutzung | maximal | 0,55 | 0,45 |
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