← BZO Feusisberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 42 · Kernzone KB

BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 19 · Original-PDF

1Die Kernzone B bezweckt die Erweiterung des historischen Ortskerns von Schindellegi und Feusisberg. Zulässig sind Bauten mit zentrumsbildender Funktion, insbesondere höchstens mässig störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe, Gaststätten, Versammlungslokale, öffentliche und private Verwaltungsbauten usw. Im Bereiche der Umfahrungsstrasse in Schindellegi sind Wohnungen nur gestattet, wenn bei Neubauten ein ausreichender Lärmschutz gemäss Umweltschutzgesetzgebung (Lärmschutzverordnung) mit dem Bauprojekt nachgewiesen wird. Im Übergang zur Kernzone KA haben Neubauten auf die bestehende Bebauung des Ortskerns Rücksicht zu nehmen.

2Es gelten folgende Überbauungsmasse in offener Bauweise: Zahl der Vollgeschosse höchstens 3 – 4 Grenzabstand Mindestgrenzabstand (GA) gemäss PBG (§ 60) Gebäudehöhe höchstens 13 m Firsthöhe höchstens 17 m Seite 19

3Für den Ausbau des Dach- und Untergeschosses gelten die Bestimmungen der Kernzone KA.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.