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Art. 26 · Verdichtete Bauweise
BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 13 · Original-PDF
1Die verdichtete Bauweise bezweckt die haushälterische Nutzung des Bodens mit Bauten von guter Wohnqualität. Dies soll erreicht werden durch die Möglichkeit des individuellen Gestaltens in Haus und Garten, durch das Schaffen von gemeinschaftlichen Bereichen und Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen sowie durch eine sparsame Erschliessung für den motorisierten Privatverkehr.
2Die verdichtete Bauweise ist nur mit Gestaltungsplan zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.