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Art. 23 · Benennung der Strassen
BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 12 · Original-PDF
Die Benennung der Strassen und Plätze sowie die Nummerierung der Gebäude ist Sache des Gemeinderates.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.